Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1300
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Anregung wird dadurch entsprochen, dass an der südöstlichen Ecke der Kreuzung eine Grenzmarkierung aufgetragen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2016OFOF 104/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die MathildenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juli 2016OMOM 302Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die MathildenstraßeDirektanregung
- 23. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1300Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die MathildenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab