Abriss und Neubau der Gruneliusschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1289
Betreff: Abriss und Neubau der Gruneliusschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2018OFOF 829/5Abriss und Neubau der GruneliusschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. April 2018OMOM 3017Abriss und Neubau der GruneliusschuleDirektanregung
- 23. Juli 2018Sie sind hierSTST 1289Abriss und Neubau der GruneliusschuleStellungnahme
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 332Abriss und Neubau der GruneliusschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab