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Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die aktuellen Zahlen der Aufenthaltstitel in Frankfurt am Main und erläutert die Rechtsgrundlagen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Ziel ist es, die bestehende Systematik der Erwerbsmigration zu verdeutlichen und die Entwicklungen in den letzten Jahren darzustellen.

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Stellungnahme des Magistrats

  1. Aktuell haben insgesamt 114.352 Personen einen Aufenthaltstitel in Frankfurt am Main. 2.
    • a)4.351 Personen haben zurzeit einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung und zum Studium.
    • b)4.386 Personen haben aktuell einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit.
    • c)Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am
  2. März 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Abschnitte 3 (Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung) und 4 (Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit) von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes neu gefasst. Dabei wurde die bestehende Systematik der bedarfsgebundenen Erwerbsmigration fortgeführt, die grundsätzlich an das Vorliegen einer in Deutschland anerkannten Qualifikation und eines Arbeitsplatzangebots gekoppelt ist. Eingeführt wurde ein einheitlicher Fachkräftebegriff (§ 18 Absatz 3), der sowohl akademisch als auch beruflich qualifizierte Beschäftigte umfasst. Erweitert und in eigene Vorschriften überführt wurden die Möglichkeiten der befristeten Einreise zur Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche (§§ 17, 20). Erweitert und ausdifferenziert wurden zudem die Möglichkeiten des Aufenthalts zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d). Nur geringfügig modifiziert wurden die Vorschriften, die europarechtlich vorgeprägte Aufenthalte umfassen (insbes. Blaue Karte EU, ICT-Karte, Forscher). Insofern handelt es sich hierbei nicht um neue Rechtsgrundlagen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln, sondern um die Weiterentwicklung bestehender Vorschriften. Fallzahlen zum dem Begriff Fachkräfteeinwanderungsgesetz können deshalb nicht ermittelt werden.
    • d)21.211 Personen besitzen einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen.
    • e)4.767 Personen haben zur Zeit einen Aufenthaltstitel in Form einer Blauen Karte EU.
  3. Im Jahr 2019 haben 32.126 Personen in Frankfurt am Main einen Aufenthaltstitel erhalten.
  4. Im Jahr 2020 haben 29.640 Personen in Frankfurt am Main einen Aufenthaltstitel erhalten.
  5. Im Jahr 2021 haben 35.106 Personen in Frankfurt am Main einen Aufenthaltstitel erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2022KAKA 16Rechtsgrundlage des AufenthaltstitelsKAV-Anfrage
  2. 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1284Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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