Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee
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Rubensstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1278
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Eine zweite Langzeitmessung - die Zählstellen waren identisch mit denen der Langzeitmessung vom März 2012 - wurde im Mai 2013 durchgeführt. Im Ergebnis war eine höchst erfreuliche Senkung der Verkehrsmenge in der Gartenstraße festzustellen. Befuhren vor der Änderung der Verkehrsführung 330 Fahrzeuge je Stunde die Gartenstraße in Richtung Stresemannallee, waren dies im Mai 2013 lediglich 140 Fahrzeuge. Faktisch also eine Halbierung der Verkehrsbelastung. Dies belegt, dass sich die gegenwärtige Verkehrsführung bewährt hat. Dem steht auch nicht die Erhöhung der Verkehrsmenge in der Schaubstraße von 37 auf 80 Fahrzeuge in der Spitzenstunde gegenüber. Vor dem Hintergrund, dass sich die in das Quartier einfahrende Verkehrsmenge praktische halbiert hat und die in der Schaubstraße in der Spitzenstunde ermittelte Verkehrsbelastung der in vergleichbaren Wohnstraßen im Stadtgebiet entspricht, vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die umgesetzten Maßnahmen insgesamt zu einer deutlichen Erhöhung der Wohnqualität im gesamten Wohngebiet geführt haben und daher beibehalten werden sollten. Zumal auch in der Schaubstraße perspektivisch von einer rückläufigen Verkehrsmenge ausgegangen werden kann. Die Einrichtung der vorgeschlagenen Verkehrsführung würde hier keine signifikante Verringerung der Verkehrsmenge erbringen und hätte lediglich zur Folge, dass der gesamte Anliegerverkehr aus Richtung Otto-Hahn-Platz kommend über die Holbeinstraße, Steinlestraße, Rembrandtstraße oder Rubensstraße in Richtung Gartenstraße fahren müsste.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012OFOF 473/5Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2013OMOM 1840Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und StresemannalleeDirektanregung
- 15. März 2013STST 455Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und StresemannalleeStellungnahme
- 19. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1278Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und StresemannalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab