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Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2010, ST 1272

Betreff:

Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße

Die Frage, ob in Badezimmern Badewannen oder Duschen bevorzugt werden, lässt sich nach Erfahrung der Wohnheim GmbH – auch in Seniorenwohnanlagen – nicht generell beantworten. Sie ist von den individuellen Vorlieben und Bedürfnissen und, vor allem bei älteren Menschen, insbesondere auch von deren körperlicher Verfassung abhängig. In manchen Fällen werden die Gestaltungsmöglichkeiten auch durch bauliche Gegebenheiten eingeschränkt. Die Wohnheim GmbH geht aus diesen Gründen grundsätzlich einzelfallbezogen vor, um mit dem konkreten Mieter eine für seine Bedürfnisse geeignete Lösung zu finden.

In den angesprochenen Seniorenwohnungen in der Birminghamstrasse lassen die baulichen Bedingungen in der Regel den Einbau einer Dusche anstelle der vorhandenen Badewanne zu. Allerdings kann mit vertretbarem Aufwand keine vollständige Barrierefreiheit hergestellt werden. Es verbleiben einige wenige Zentimeter Höhe der Duschtasse. Die Wohnheim GmbH regt an, dass sich die Mieterinnen und Mieter, für die ein solcher Umbau aufgrund ihrer körperlichen Situation notwendig wird, um in der Wohnung bleiben zu können, direkt an sie wenden, um die individuell bestehenden Möglichkeiten zu besprechen. Erst kürzlich hat die Gesellschaft beispielsweise eine Wohnung im Hause Birminghamstrasse 10 auf konkreten Mieterwunsch hin entsprechend umbauen lassen.

In mietpreislicher Hinsicht weist die Wohnheim GmbH vorsorglich darauf hin, dass die zurzeit vorhandenen Bäder im Sinne des § 25 (1) der II. Berechnungsverordnung noch nicht wertverzehrt sind und daher die durch den Duscheneinbau entstehenden Kosten das Kalkulationsschema nach §§ 20 und 25 (2) II. Berechnungsverordnung durchlaufen und zu einem entsprechenden Mietzuschlag gemäß § 26 (1) 4 Neubaumietenverordnung führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2010OFOF 1490/6Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage BirminghamstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Juni 2010OMOM 4304Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage BirminghamstraßeDirektanregung
  3. 7. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1272Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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