Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ergänzung zentrenrelevanter Artikel

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Fortschreibung der Frankfurter Sortimentsliste und die Einstufung von Sortimenten als zentrenrelevant oder nicht-zentrenrelevant. Es wird festgestellt, dass bestimmte Sortimentgruppen weiterhin als nicht-zentrenrelevant eingestuft werden, während Anpassungen bei anderen Sortimenten vorgenommen wurden. Ziel ist es, die Einzelhandelssteuerung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich orientiert sich die Fortschreibung der Frankfurter Sortimentsliste in der Anlage 4 des Magistratsvortrages M 203 vom 18.12.2020 an den Einschätzungen und Festlegungen des im Jahr 2012 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und der 2012 beschlossenen Frankfurter Sortimentsliste. Zur Steuerung des Einzelhandels ist eine an den aktuellen Begebenheiten angepasste und einheitliche Regelung zur Sortimentszuordnung für das Frankfurter Stadtgebiet notwendig. So wird mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2018 ein Bezug zu den lokalen Verhältnissen, aber auch zu den Entwicklungsperspektiven gewährleistet. Um die ortsspezifische Prägung der Frankfurter Sortimente zu eruieren hat das Gutachterbüro Junker + Kruse eine gesamtstädtische sortimentsspezifische Bestandsaufnahme des Frankfurter Einzelhandels vorgenommen. Die Einstufung in zentrenrelevant und nicht-zentrenrelevant ist anhand der mehrheitlichen Lage der Verkaufsflächengröße und Sortimentsgruppe (mind. 50%) innerhalb beziehungsweise außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche festgelegt worden. Auf Grundlage dieser (Bestands-) Analyse lassen sich einzelne Neubewertungen in der Sortimentsliste 2018 ableiten. Dabei kann eine Sortimentsliste ausschließlich für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden. Besonderheiten in einzelnen Stadtteilen können zur Sicherstellung der gesamtstädtischen Beurteilung leider nicht berücksichtigt werden. Bei den vom Ortsbeirat 5 angemerkten Sortimenten Matratzen, Fahrräder, Möbel inkl. Küchen und Sanitärartikel wurde keine Anpassung zur bisherigen Sortimentsliste 2012 vorgenommen. Sie sind bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts weiterhin als nicht-zentrenrelevant eingestuft, da sich die bestehenden realen Verkaufsflächen gemäß gesamtstädtischer Bestandserhebung mehrheitlich (>50%) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche befinden. Bei den Sortimentsgruppen Kinderwägen und Lampen / Leuchten / Leuchtmittel wurde eine Anpassung zur Sortimentsliste 2012 vorgenommen. In der Sortimentsliste 2018 (Anlage 4 in der M 203) sind diese als nicht-zentrenrelevant eingestuft, da sie gemäß Bestandserhebung mehrheitlich (>70%) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angeboten werden. Zukünftig müssen diese Sortimente daher nicht ausschließlich in die Zentren gelenkt werden. Gemäß der Ansiedlungsregel 3 (Anlage 5 in der M 203) sollen insbesondere großflächige nicht-zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe weiterhin in den Zentralen Versorgungsbereichen und an dafür vorgesehene Ergänzungsstandorte (= ehemals Dezentrale Agglomerationen) angesiedelt werden. Auch weiterhin ist der Verkauf in den Zentren somit möglich und gewünscht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2021OFOF 1896/5Ergänzung zentrenrelevanter ArtikelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Februar 2021OMOM 7333Ergänzung zentrenrelevanter ArtikelDirektanregung
  3. 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1260Ergänzung zentrenrelevanter Artikel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen