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Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Gebäude der Sebastian-Rinz-Straße 1A ist zurzeit als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten genehmigt. Daher könnte eine zukünftige Nutzung als Wohnraum ohne Beantragung einer Nutzungsänderung erfolgen. Soll eine andere Nutzung angedacht sein, muss ggf. eine Nutzungsänderung beantragt werden. Da der Grüneburgpark denkmalgeschützt ist, müssen zukünftige Vorhabenträger die geplanten Maßnahmen bei der Denkmalschutzbehörde im Einzelfall beantragen und genehmigen lassen. Die Verfahrensabläufe und der Zeitpunkt einer Ausschreibung müssen noch intern abgestimmt werden. Der Magistrat führt so lange Instandhaltungsarbeiten am Gebäude durch, damit eine Sanierung durch Berechtigte eines Erbbaurechts weiterhin möglich ist.