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Brunnenbohrung in der Sandelmühle

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2010, ST 1255

Betreff:

Brunnenbohrung in der Sandelmühle

In der Straße "An der Sandelmühle“ und in der Nähe der Kleingartenanlage "Brühlwiese“ wurden zur Überwachung des Grundwassers im Rahmen der Sanierung neue Brunnen gebohrt. Da diese Bohrungen auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Darmstadt geschehen sind, hat der Magistrat das Regierungspräsidium Darmstadt um Stellungnahme zu den Fragen gebeten.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat wie folgt Stellung genommen und 4 Lagepläne beigefügt:

Zu Frage 1:

Im Januar 2005 wurde damit begonnen, für Teile der LCKW(1)-Grundwassersanierung im Bereich des ehemaligen VDM-Geländes eine biologische in-Situ-Sanierungsmaßnahme zu erproben. Die jeweiligen Genehmigungen erfolgen unter Beteiligungen des Amtes für Gesundheit der Stadt Frankfurt am Main und unter Information der Unteren Wasserbehörde.

Mit Bescheid vom 30.07.2010 wurde nun ein Betriebskonzept vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt, welches ab 2012 die vollständige Umstellung aller Grundwassersanierugsmaßnahmen auf eine biologische in-Situ-Maßnahme vorsieht. Die LCKW, welche jenseits der ehemaligen VDM- Betriebsflächen im Grundwasser gefunden wurden, gehen auf den in der Vergangenheit erfolgten natürlichen Abstrom mit dem Grundwasser zurück. Die Grundwasserfließrichtung kann – grob vereinfacht – von West-Nordwest nach Ost-Südost beschrieben werden. Die Nidda stellt hier den Vorfluter für das obere Grundwasserstockwerk dar.

Die biologische in-Situ-Sanierungsmaßnahme bedarf auch im Abstrom des ehemaligen VDM-Geländes der Überwachung. Von Interesse ist sowohl der obere (=quartäre) als auch der untere (=tertiäre) Grundwasserleiter. Daher wurden im Bereich des Naturschutzgebietes "Riedwiese bei Niederursel“ das auch früher schon vorhandene Messstellennetz zur Beobachtung des oberen Grundwasserleiters ertüchtigt (BFN 3N, BFN 4N, BFN 7). Des weiteren sind längs des westlichen Nidda-Ufers neue Messstellen (P 151, P 152, P 153) errichtet und ehemalige Messstellen (DEP P1, DEP P2) im dortigen Landschaftsschutzgebiet ersetzt worden. Darüber hinaus wurden im Bereich der Siedlung "Im Brühlfeld“ zwei Messstellen (P 154, P155) errichtet, welche der Lagebezeichnung "Hessestraße“ und "Die Brühlwiese“ zuzuordnen sind. Diese beiden Messstellen erschließen den unteren (=tertiären) Grundwasserleiter.

Zu Frage 2:

Zur Darstellung der Messstellen, welche im Rahmen der Grundwassersanierung überwacht werden, verweist das Regierungspräsidium auf die beigefügten Planunterlagen. Diese Unterlagen bedürfen noch folgender Korrekturen: Die Messstellen P 152 und P 153 wurden jeweils längs des Niddaufers nach Norden verschoben.

____________________________________________________ ______________________

(1) LCKW = Leichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe

Der im Bereich des VDO-Grundstückes "An der Sandelmühle 13“ wiedergegebene Messstellenbestand ist nicht mehr vollständig erhalten. Im Bereich des Campingplatzes fehlen hingegen zwei dort befindliche Grundwasserpegel. Diese erschließen den oberen Grundwasserleiter und werden im Rahmen des Monitorings ebenfalls überprüft.

Zur Frage 3:

Mit Beginn des Betriebs der Hydraulischen Barriere (Brunnenkette Iängs der Olof-Palme-Straße) gegen 1990 wurde ein Abströmen von LCKW-haltigem Grundwasser weitgehend unterbunden. Der zuvor erfolgte jahrzehntelange Eintrag von LCKW in den Grundwasserleiter und der Abstrom des dadurch belasteten Grundwassers haben dafür gesorgt, dass auch außerhalb des ehemaligen VDM-Geländes LCKW im Grundwasser nachgewiesen werden können.

Der Einflussbereich der Hydraulischen Barriere, d.h. die technische Möglichkeit, über eine Grundwasserförderung die abgeströmten Schadstoffe wieder zurückzuholen, war in ihrer Reichweite begrenzt.

Zur Frage 4:

Für einen Teil der neu errichteten bzw. wieder in Stand gesetzten Messstellen liegen bereits Untersuchungsergebnisse aus dem März 2010 vor. Demnach wird in keiner der neuen bzw. wieder Instand gesetzten Messstellen des oberen Grundwasserleiters eine Überschreitung der Geringfügigkeitsschwellenwerte (LCKWGesamt : 20 µg/l; Tri- und Tetrachlorethen: 10 µg/l) beobachtet. Die Einhaltung des Geringfügigkeitsschwellenwertes für Chlorethen von 0,5 µg/l kann nur vermutet werden, da die angewandte Nachweisgrenze bei 1 µg/l lag. Ein einzelner Wert (VDO B 1O) wurde für Chlorethen mit 1 µg/l angegeben, ansonsten <1 µg/l. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Geringfügigkeitsschwellenwerte keine Maßnahmenwerte darstellen. Das Erreichen bzw. knappe Überschreiten löst nicht automatisch eine Sanierungsmaßnahme aus.

Die für die Kleingartenanlage ,,Brühlwiese" besonders interessanten Messstellen ,,VGF-Betriebsbrunnen" und ,,Pegel-An der Sandelmühle" zeigten bei der oben genannten Messung geringe LCKWGesamt-Gehalte von 5 bzw. 5,3 µg/l.

Die Gärten im Bereich des ,,Max-Kirschner-Weg" liegen eher im Seitenstrom des ehemaligen VDM-Geländes. Ein von LCKW beeinflusster Grundwasserleiter sollte hier nicht vorliegen.

Messstellen in diesem Bereich sind nicht bekannt. Ein höheres Belastungsniveau liegt im tieferen Grundwasserleiter vor. Dieser sollte aber nicht durch Gartenbrunnen oder aber gärtnerische Nutzungen tangiert werden. Die Belastungswerte hier:

VDO-Betriebsbrunnen: > 200 µg/l; P 149: 50 - 60 µg/l LCKWGesamt.

Zur Frage 5:

Der Eintrag der hier im Fokus stehenden Schadstoffe (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe, kurz: LCKW) erfolgte nach allen bisher gewonnenen Erkenntnissen im früheren Werksbereich der ehemaligen Vereinigten Deutschen Metallwerke (VDM). Alle Eintragspunkte liegen demnach in einer Fläche, die von der Olof-Palme-Straße im Osten, der Marie-Curie-Straße im Westen und der U-Bahntrasse im Süden begrenzt wird. Einträge außerhalb dieser Fläche, z.B. im Bereich der ehem. VDM-Deponie, hat es danach nicht gegeben.

Die Flächennutzung in den ehemaligen Eintragsbereichen wird durch Wohnbebauung, Handel, Gewerbe und Verwaltung gegeben.

Zur Frage 6:

Die Sanierung der LCKW-Grundwasserbelastung wird durch eine biologische in-Situ-Sanierungsmaßnahme realisiert (EAB: Enhanced Anaerobic Biodegradation). Durch die Zugabe eines Substrates (ca. 6%-ige Ethanol-Lösung) werden im Grundwasserleiter reduktive Verhältnisse hergestellt. Die im örtlichen Grundwasserleiter ansässigen, natürlich vorkommenden Bakterien (hier: dehaloccoides ethenogenes und desulfitobacteriurn) werden dadurch in Die Lage versetzt, im Rahmen ihrer Stoffwechselprozesse eine Dechlorierung der LCKW vorzunehmen. Am Ende sind nur noch die dechlorierten Kohlenwasserstoffketten, hier: Ethen und Ethan, vorhanden, welche selbst weiter zu CO2 und Wasser umgewandelt werden.

Die Substratzugabe erfolgt zum überwiegenden Teil im Bereich des ehem. VDM-Werksgeländes. Außerhalb dieser Flächen wird nur im Umfeld der ehem. VDM-Deponie eine Zugabe realisiert. Bis 2012 wird neben der biologischen in-Situ-Sanierungsmaßnahme in Teilbereichen des ehemaligen VDM-Geländes Grundwasser gefördert und gereinigt (Hydraulische Barriere Süd, zwischen Urselbachunterführung Olof-Palme-Straße und Olof-Palme-Straße Ecke Kupferhammer; diskontinuierliche Fördermaßnahmen im Bereich des ehem. Schadenszentrums und der LCKW-Hauptfahne).

Die in den letzten Jahren gesammelten Betriebserfahrungen mit der biologischen in-Situ -

Sanierungsmaßnahme haben gezeigt, dass dieses Verfahren in der weiten Fläche, also dort wo keine früheren Eintragspunkte für die LCKW vorgelegen haben sondern eine Ausbreitung der Belastung mit dem Grundwasserstrom erfolgte, innerhalb weniger Jahre zu einer weitgehenden Elimination der LCKW im Grundwasser geführt haben. Dieser Effekt soll nun auch auf die außerhalb des ehem. VDM-Werksgeländes vorhandenen Belastungen ausgeweitet werden. Eine präzise Angabe, wann das Sanierungsziel erreicht werden wird, ist nicht möglich. Die bis Ende 2004 ausschließlich angewandte Methode des Abpumpens und Be-handelns (pump and treat), hätte nach einer Prognose aus dem Jahr 2002 noch ca. 35 Jahre in Anspruch nehmen sollen. Mit der biologischen in-Situ-Sanierungsmaßnahme wird dieser Zeitraum sicherlich deutlich verkürzt.

Anlage 1 (ca. 2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2010OFOF 636/8Brunnenbohrung in der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Juni 2010VV 1345Brunnenbohrung in der SandelmühleAnfrage
  3. 3. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1255Brunnenbohrung in der Sandelmühle
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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