Grenzen des Schulsprengels der Berkersheimer Grundschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2009, ST 1255
Betreff:
Grenzen des Schulsprengels der Berkersheimer Grundschule
Wesentliches Kriterium für die Festlegung von Schulbezirksgrenzen ist nicht die motorisierte Erreichbarkeit von Schulen sondern deren verkehrssichere fußläufige Erreichbarkeit für Kinder.
Insoweit vermag sich der Magistrat der in der Begründung der Anfrage vertretenen Ansicht des Ortsbeirats nicht anzuschließen.
Die Schulbezirksgrenze zwischen der Berkersheimer Schule und der Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg verläuft durch das Wohngebiet der ehemaligen Edwards-Housing Area. Die Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" gehören nahezu komplett zur Berkersheimer Schule und lediglich einige Hausnummern zur Albert-Schweitzer-Schule.
Zwischen den beiden Schulen ist im Bereich der ehemaligen Edwards-Housing Area ein sogenanntes Überschneidungsgebiet definiert worden, aus dem die einzuschulenden Kinder der jeweiligen aufnahmefähigen Grundschule zugeordnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2009OFOF 741/10Grenzen des Schulsprengels der Berkersheimer GrundschuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Juni 2009VV 1019Grenzen des Schulsprengels der Berkersheimer GrundschuleAnfrage
- 27. August 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1255Grenzen des Schulsprengels der Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab