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Anhörung Verkehr

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht aufgrund der Corona-Pandemie und der Breite des Themas keine Möglichkeit für eine Bürgeranhörung. Stattdessen wird eine verkehrliche Gesamtuntersuchung der nördlichen Stadtteile als sinnvoll erachtet, um die Entwicklung neuer Gebiete zu berücksichtigen. Zudem sind verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und der Barrierefreiheit in Planung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hält eine Anhörung aufgrund der Corona-Pandemie aktuell für nicht durchführbar. Unabhängig davon sprengt die Breite des Themenspektrums den Rahmen und die Möglichkeiten einer Bürgeranhörung. Das zeigte auch die letzte Bürgeranhörung im Ortsbeirat 10 im Mai 2017. Was insbesondere die Punkte 3., 6., 7. und 10. angeht, hält der Magistrat eine verkehrliche Gesamtuntersuchung aller nördlichen Stadtteile (Ortsbeiräte 10, 12, 13, 14, 15 und 16 und gegebenenfalls auch Ortsbeirat 9) für sinnvoll. In allen genannten Ortsbeiräten sind in den vergangenen Jahren Neubaugebiete entstanden oder es werden neue Gebiete entwickelt.

Zu 1. und 2.: Der Magistrat ist an Recht und Gesetz gebunden und handelt entsprechend danach. Der erbetene Schutz ist damit gewährleistet.

Zu 4.: Der Magistrat steht in laufendem Austausch mit den Baufirmen und kümmert sich insbesondere um Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner. Die Stellungnahme des Magistrats vom 3. April 2018, ST 698, hat weiterhin Gültigkeit. Zum Ausbau der S 6 steht der Ortsbeirat 10 regelmäßig in Kontakt mit der DB Netz AG. An diesen Routineterminen ist der Magistrat vertreten. Dabei werden die Themen Bauverkehre und Baulogistik intensiv und qualifiziert besprochen. Mögliche Konflikte durch den Baustellenverkehr werden gemeinsam gelöst. Der Magistrat sieht keinen Bedarf, diesen Punkt der Anregung im Rahmen einer Bürgeranhörung zu thematisieren.

Zu 5.: Bei der Vielzahl von Baustellen im Stadtgebiet ist es weder möglich noch zweckmäßig, den Ortsbeirat grundsätzlich vor jeder Maßnahme anzuhören.

Zu 8.: Der Magistrat lässt dem Ortsbeirat gerne Informationen über den aktuellen Stand des Projektes zukommen.

Zu 9.: Der Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2005 (GVP 2005) sieht einen Stadtbahn-Haltepunkt Bonames-Ost zwischen den Stationen Bonames-Mitte und Nieder-Eschbach vor. Dieser dient auch der Erschließung des Baugebietes "Am Eschbachtal / Harheimer Weg". Die Realisierung dieser Maßnahme ist formal und inhaltlich eng an das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 gekoppelt. Für die ebenfalls im GVP 2005 enthaltene Stadtbahnverlängerung zum Frankfurter Berg (U5) hat der Magistrat eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt und im Jahr 2019 mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Dadurch wurde der Nachweis der Förderwürdigkeit der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erbracht. Diese Maßnahme stellt eine attraktive Erweiterung des schienengebundenen ÖPNV in den genannten nordöstlichen Stadtteilen dar. Zur weiteren Optimierung der Schienenanbindung dieser Stadtteile werden im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 (GVP Schiene 2030) - folgende Maßnahmen untersucht: - Verlängerung der Stadtbahn vom Frankfurter Berg in Richtung Norden zum Hilgenfeld - Verlängerung der Stadtbahn vom Frankfurter Berg beziehungsweise Hilgenfeld in Richtung Bonames - Stadtbahnverbindung von Bonames über Nord-Harheim nach Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen und der entsprechenden Abstimmungsprozesse zur Fortschreibung des GVP Schiene 2030 die betroffenen Ortsbeiräte und somit auch den Ortsbeirat 10 umfassend über die Ergebnisse der Untersuchungen informieren. Die Ergebnisse des GVP Schiene 2030 stellen eine wichtige Grundlage für die Betrachtung von Schnittstellen des schienengebundenen ÖPNV mit dem übergeordneten Straßennetz dar. Der GVP Schiene 2030 bildet damit die Informationsbasis zur Planung von Park-and-ride-Plätzen. Zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sind folgende ÖPNV-Maßnahmen eingeplant: - An Schultagen sind eine zusätzliche Fahrt auf der Linie 27 von Preungesheim in Richtung Nieder-Eschbach, sowie zusätzliche Fahrten am Mittag auf den Linien 63 und 66 vom Weißen Stein in Richtung Frankfurter Berg, beziehungsweise Preungesheim geplant. - Die Linie U9 verkehrt voraussichtlich ab Dezember 2020 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ausnahmslos mit 2-Wagen-Zügen. - Zudem sind Änderungen im Nachtverkehr an den Wochentagen geplant: wie bereits am Wochenende verkehren die Linien 28 (Kalbach - Harheim), 39 (Preungesheim - Berkersheim Mitte) und 63 (Preungesheim - Weißer Stein) von Montag bis Freitag auch nachts im 60-Minuten-Takt. Zudem sind die neuen Nachtbuslinien N5 (Hauptbahnhof - Preungesheim) und N8 (Südbahnhof - Riedberg - Nieder-Eschbach) geplant, die im 30-Minuten-Takt verkehren und möglichst dicht entlang der Stadtbahnlinien U5, beziehungsweise U8 verlaufen sollen. Im Zuge des S6-Ausbau werden die Stationen "Frankfurter Berg" und "Berkersheim" sowohl für die S-Bahn als auch für den Bus barrierefrei ausgebaut (die U-Bahn-Stationen im Gebiet des Ortsbezirks 10 sind bereits barrierefrei.). Bis zum Ende des Jahres 2022 strebt der Magistrat an, die Bushaltestellen Engelthaler Straße (Richtung Eckenheimer Friedhof), Haus Nidda (beide Richtungen) und Homburger Hohl (beide Richtungen) barrierefrei auszubauen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2020OFOF 957/10Anhörung VerkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. März 2020OMOM 5877Anhörung VerkehrDirektanregung
  3. 26. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1246Anhörung Verkehr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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