Einrichtung eines Bolzplatzes in Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 121
Betreff: Einrichtung eines Bolzplatzes in Oberrad Im Bereich südlich des Grazer Weges und der Wiener Straße stehen nur sehr wenige Flächen in städtischem Eigentum. Diese sind verpachtet, im Flächennutzungsplan als Ackerland ausgewiesen und liegen innerhalb der Landschaftsschutzzone I der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge“ in der Stadt Frankfurt am Main. Ein geeignetes Grundstück für die Einrichtung eines Bolzplatzes ist somit nicht verfügbar. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2010OFOF 1161/5Einrichtung eines Bolzplatzes in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FAG, LINKE.
- 29. Oktober 2010VV 1451Einrichtung eines Bolzplatzes in OberradAnfrage
- 12. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 121Einrichtung eines Bolzplatzes in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab