Öffentliche Parkanlage .Schlosshecke.
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1216
Betreff: Öffentliche Parkanlage "Schlosshecke" Die Grundstücke zwischen den Straßen "Auf der Schlosshecke" und "Am Wiesenrain" sind laut Bebauungsplan NW 62c Nr.1 zurzeit planungsrechtlich als Kleingartenfläche gesichert. Die vorgeschlagenen Flächen sind nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Sie müssten erst erworben werden, um eine Umwandlung in eine öffentliche Grünfläche zu ermöglichen. Parallel ist eine Änderung des Bebauungsplans herbeizuführen. Ein aktueller Bedarf zur Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche an dieser Stelle wird seitens des Fachamtes nicht gesehen. Es ist auch zu beachten, dass an öffentlichen Grünflächen höhere Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht gestellt werden als an private Gärten. Gerne ist das Fachamt zu einem informativen Gesprächsaustausch mit der Aktionsgemeinschaft "Erhaltung des Gartenlandes auf der Schlosshecke" bereit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2011OFOF 94/9Öffentlich Parkanlage .Schlosshecke.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2011OMOM 276Öffentliche Parkanlage .Schlosshecke.Direktanregung
- 14. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1216Öffentliche Parkanlage .Schlosshecke.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab