Ringbuslinie in Höchst
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2008, ST 1205
Betreff:
Ringbuslinie in Höchst
Die Erschließung und Erreichbarkeit der zentralen Ziele in Höchst mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurde aus Anlass der Anfrage erneut geprüft. Wie bereits mehrfach dargestellt, ist der Kernbereich von Höchst mit den Buslinien 51, 53, 54, 55, 57 und 59 nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) sowohl erschlossen als auch von den umliegenden Wohnquartieren gut zu erreichen. Der in der Anfrage aufgeführte Höchster Markt ist demnach mit den Haltestellen "Höchster Markt“ (Linien 51, 53, 58 und 59) sowie "Leverkuser Straße“ (Linien 54, 55, 57) an den ÖPNV angebunden.
Allerdings bringt es das Einbahnstraßen-System in der Höchster Kernstadt mit sich, dass der Höchster Markt nur in einer Fahrtrichtung direkt erschlossen werden kann. So ist der Markt von Sindlingen und Zeilsheim umsteigefrei zu erreichen. Auf dem Rückweg ist ein einmaliges Umsteigen in die Busse der Gegenrichtung an der Haltestelle Zuckschwerdtstraße notwendig. Aus Richtung Nied, Griesheim, Schwanheim kommend muss hingegen auf dem Hinweg umgestiegen werden, während die Rückfahrt umsteigefrei erfolgen kann.
Diese Unannehmlichkeit kann leider auch durch die Einführung eines Ringbusses nicht vermieden werden, auch hier wäre der einmalige Umstieg in eine stadtteilverbindende Buslinie obligatorisch. Als Alternative kann Marktbesuchern lediglich noch die mit einem etwas längeren Fußweg (ca. 230 m) verbundene Nutzung der Haltestelle "Hostatostraße“ empfohlen werden, von wo aus die Ziele Sindlingen, Zeilsheim und Unterliederbach umsteigefrei zu erreichen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2008OFOF 835/6Ringbuslinie in HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2008VV 687Ringbuslinie in HöchstAnfrage
- 6. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1205Ringbuslinie in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab