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Markierungen in der südlichen Buchrainstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195

Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Zu 1.: In der Buchrainstraße ist das Parken zwischen dem Burgenlandweg und der Wiener Straße auf beiden Seiten der Fahrbahn gestattet. Zwischen der Hausnummer 57 und der Wiener Straße wurde das Parken in der Buchrainstraße halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg, mittels Beschilderung angeordnet.

Das Straßenverkehrsamt wird auf den Ortsbeirat zukommen, um seine Wünsche zu den Parkplatzmarkierungen im Zusammenhang mit zugeparkten Hauszufahrten bzw. blockierten Wegen zu erörtern.

Zu 2.:

a) Wartelinien sind nur in Kombination mit Verkehrszeichen 205 Straßenverkehrs-Ordnung, Vorfahrt gewähren, zulässig. Aus diesem Grund wird von der Markierung der Wartelinien abgesehen.

b) Der Anregung wird in diesem Punkt entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2014OFOF 835/5Markierungen in der südlichen BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 13. Juni 2014OMOM 3218Markierungen in der südlichen BuchrainstraßeDirektanregung
  3. 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1195Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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