Geschwindigkeitsmessungen in der Saalburgallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Geschwindigkeitsmessungen in der Saalburgallee wurden durchgeführt, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse zeigen, dass weitere Kontrollen notwendig sind, weshalb die Straße in das ständige Messprogramm aufgenommen wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Saalburgstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.
- Baumringe Petterweilstraße/Ecke Saalburgstraße bepflanzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ergänzung der Parkplätze um einen Baumstandort auf Höhe der Petterweilstraße 5116.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelung Kreuzung Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstraße12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Saalburgstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen in der Saalburgstraße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) testweise Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die Ergebnisse rechtfertigen weitere Kontrollen, so dass die Straße in das ständige Messprogramm aufgenommen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2023OFOF 367/4Geschwindigkeitsmessungen in der SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 16. Januar 2024OMOM 4942Geschwindigkeitsmessungen in der SaalburgalleeDirektanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1183Geschwindigkeitsmessungen in der SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab