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Aufzug in der S-Bahn-Station Ostendstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1180

Betreff: Aufzug in der S-Bahn-Station Ostendstraße Vorgang: V 184/16 OBR 4, l. ST 2436/17 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme ab-geben zu können. Die Deutsche Bahn AG untersucht derzeit noch zwei Varianten für einen Aufzug an der S-Bahnstation Ostendstraße. Aktuell werden die folgenden Möglichkeiten auf ihre Realisierbarkeit geprüft: Aufgang Ostendstraße Hier wurde eine Variante entwickelt, die sich aus einem konventionellen und einem Schrägaufzug zusammensetzt. Der Schrägaufzug verbindet die Bahnsteigebene mit der Zwischenebene. Dabei ist kein Durchbruch im Tunnelröhrenbereich notwendig. Allerdings würde eine Fahrtreppe entfallen. Von der Zwischenebene führt dann ein konventioneller Aufzug auf die Straßenebene. Aufgang Hanauer Landstraße: Diese Variante ist vom Prinzip her aufgebaut wie die Variante am Aufgang Ostendstraße (s.o.). Ein Schrägaufzug verbindet die Bahnsteigebene mit der Zwischenebene, von dort führt ein konventioneller Aufzug auf die Straßenebene. Beide Varianten sind baulich umsetzbar. Zur Zeit werden dazu die brandschutztechnischen Auflagen geprüft. Voraussetzung dafür ist eine neue Entrauchungs- und Entfluchtungssimulation sowie ein brandschutztechnisches Gutachten. Die Entscheidung für eine Variante und die bauliche Umsetzung können erst erfolgen, wenn das Brandschutzkonzept vorliegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Juli 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 184 — Anfrage vom 4. Oktober 2016.

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