Aktion Sauberkeit auf Straßen und Grünanlagen auch in Harheim hier: Spielstraße und angrenzende Grünanlagen frei von Hundekot
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2008, ST 1180
Betreff:
Aktion Sauberkeit auf Straßen und Grünanlagen auch in Harheim hier: Spielstraße und angrenzende Grünanlagen frei von Hundekot
Die vorgenannte Anregung wurde im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermines mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Grünflächenamtes besprochen. Es wurde folgendes festgelegt:
- Die Wiesenfläche an der Riedhalsstraße, vor dem Naturschutzgebiet, wird mit Hundeverbotsschildern versehen. Die Wiesenfläche soll zukünftig als Puffer zu dem dahinter liegenden Naturschutzgebiet dienen. Das Ausführen von Hunde in diesem Bereich ist dann nicht mehr erlaubt. Das Hundeverbot für diese Fläche wird mit einer ausreichenden Anzahl von Schildern kenntlich gemacht.
- Zur Entsorgung des Hundekots auf der Riedhalsstraße wird zusätzlich noch ein weiterer Papierkorb aufgestellt.
- Die Papierkörbe entlang der Riedhalsstraße werden mit Piktogrammen versehen, welche die Gebühr für nicht aufgenommenen Hundekot der Halter beziffern.
- Das Ordnungsamt wird aufgefordert, das Gebiet entsprechend zu bestreifen und durch diese Kontrollen die Durchsetzung der vorgenannten Maßnahme zu verstärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2008OFOF 118/14Aktion Sauberkeit auf Straßen und Grünanlagen auch in Harheimhier: Spielstraße und angrenzende Grünanlagen frei von HundekotOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2008OMOM 2308Aktion Sauberkeit auf Straßen und Grünanlagen auch in Harheimhier: Spielstraße und angrenzende Grünanlagen frei von HundekotDirektanregung
- 18. Juli 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1180Aktion Sauberkeit auf Straßen und Grünanlagen auch in Harheim hier: Spielstraße und angrenzende Grünanlagen frei von HundekotStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab