Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass die Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke nicht im städtischen Eigentum ist. Es wird angestrebt, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.
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Ziegelhüttenweg — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die benannte Fläche befindet nicht im städtischen Eigentum, sondern in privater Hand. Der Magistrat wird versuchen, sich mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen und eine Verbesserung im Sinne der Anregung zu erwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2019OFOF 1328/5Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der BahnschrankeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. August 2019OMOM 5002Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der BahnschrankeDirektanregung
- 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 116Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der BahnschrankeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab