Mülleimer im Fechenheimer Mainbogen
Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Aufstellung von Mülleimern im Fechenheimer Mainbogen ab, da es sich nicht um eine Grünanlage handelt und der ursprüngliche Charakter der Landschaft erhalten bleiben soll. Zudem könnte die Aufstellung von Mülleimern den Eindruck eines Badeortes erwecken, was kontraproduktiv wäre.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Beim Fechenheimer Mainbogen handelt es sich nicht um eine Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung, sondern um klassische freie Landschaft. Diese soll nicht mit Einrichtungen, wie Mülleimern, ausgestattet werden, um ihren ursprünglichen Außenbereichscharakter nicht zu verlieren. Auch innerhalb der klassischen Feldflur oder mitten im Wald werden keine Mülleimer aufgestellt.
Außerdem könnte der falsche Eindruck entstehen, dass es sich beim Nebenarm um einen Badeort handelt, der demensprechend mit Mülleimern ausgestattet ist.
Es wurde gerade am renaturierten Höchster Wehr eine Allgemeinverfügung erlassen, um die dort entstandenen Freizeitnutzungen zu unterbinden. Mülleimer am Nebenarm wären diesbezüglich kontraproduktiv.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2023OFOF 386/11Mülleimer im MainbogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2023OMOM 3649Mülleimer im Fechenheimer MainbogenDirektanregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1169Mülleimer im Fechenheimer MainbogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab