Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26 - 28
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2014, ST 1167
Betreff: Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26 - 28 Vorläufige Stellungnahme: Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014 wurde der Antrag des Trägers, die finanzielle Ausstattung für zwei Vollzeitäquivalente zu erhalten, grundsätzlich als förderungswürdig anerkannt. Der Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 14.10.2014 über die konkrete Verteilung der Mittel des ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2013EAEA 224Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26-28Etatanregung
- 24. September 2013OFOF 523/10Haushalt 2014 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: Zuschüsse an Vereine und Verbände Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz Sonnentaustraße 26-28Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 3. März 2014STST 337Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26 - 28Stellungnahme
- 8. September 2014Sie sind hierSTST 1167Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26 - 28Stellungnahme
- 16. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 269Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26 - 28Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab