Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2014, ST 1166
Betreff: Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8 Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierungen wurde der Magistrat beauftragt, eine Überprüfung der bisherigen städtischen Leistungsangebote durchzuführen und Einschränkungen bei den bisherigen Standards der Aufgabenerfüllung sowie insbesondere auch die Möglichkeit zur Reduktion von freiwilligen Angeboten zu prüfen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Versorgen der Hundehalter/innen mit kostenlosen Hundekottüten zu hinterfragen. Um die im Grünbereich angedachten Maßnahmen zu erörtern, ist mit den Ortsbeiräten ein Informationsgespräch nach der Sommerpause angedacht. Bis zur endgültigen Entscheidung werden die Paten weiterhin mit Tüten versorgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2014STST 623Tütenspender für Hundekottüten am NiddablickStellungnahme
- 21. Mai 2014OFOF 466/8Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2014OMOM 3192Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 8. September 2014Sie sind hierSTST 1166Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 6. März 2015Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 373Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab