Alemannenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1165
Betreff: Alemannenweg Der Alemannenweg hat im bezeichneten Bereich eine Fahrbahnbreite von ca. 4,75 m, sodass das Parken bereits aufgrund der schmalen Fahrbahn nicht gestattet ist. Darüberhinaus bestehen wegen der geringen Breite des Gehwegs, keine Möglichkeiten, hier Absicherungen mit baulichen Mitteln vorzunehmen. Um im Sinne der Anregung gleichwohl tätig zu werden, wird der Alemannenweg in nächster Zeit verstärkt überwacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2012OFOF 352/6AlemannenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012OMOM 1083AlemannenwegDirektanregung
- 6. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1165AlemannenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab