Kalbacher Niddapfad instand setzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162
Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Kalbacher Niddapfad befindet sich in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der angesprochene Bereich wurde als Teil des "Hölderlinpfades" als einfacher Rasenweg angelegt. Dieser Charakter soll auch weiterhin erhalten bleiben, da alternativ in ca. 150 m Abstand ein befestigter Parallelweg verläuft. Der Magistrat wird die höhenmäßige Anpassung der Kanalabdeckungen sowie die regelmäßige Pflege der Wegefläche (Mäharbeiten) veranlassen. Der Anregung wird somit entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2013OFOF 240/12Kalbacher Niddapfad instand setzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. Mai 2013OMOM 2249Kalbacher Niddapfad instand setzenDirektanregung
- 29. Juli 2013Sie sind hierSTST 1162Kalbacher Niddapfad instand setzenStellungnahme
- 28. Juni 2014OFOF 364/12Kalbacher Niddapfad instand setzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 31. August 2014OFOF 376/12Kalbacher Niddapfad instand setzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 12. September 2014OMOM 3453Kalbacher Niddapfad instand setzenDirektanregung
- 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 188Kalbacher Niddapfad instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab