Beschilderung des Kobelt-Zoo in Schwanheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1158
Betreff:
Beschilderung des Kobelt-Zoo in Schwanheim
Der Anregung wird entsprochen.
Die Pfeilwegweiser werden an den Kreuzungen Schwanheimer Ufer / Rheinlandstraße und Rheinlandstraße / Schwanheimer Bahnstraße bis Ende des Jahres 2010 montiert.
Die Zuteilung einer Hausnummer ist möglich, bedarf aber einer schriftlichen Antragstellung des Grundstückeigentümers an das Amt für Straßenbau und Erschließung
(66.22 – Gerbermühlstraße 48, 60594 Frankfurt).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2010OFOF 1491/6Beschilderung des Kobelt-Zoos in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juni 2010OMOM 4305Beschilderung des Kobelt-Zoos in SchwanheimDirektanregung
- 16. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1158Beschilderung des Kobelt-Zoo in SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab