Erweiterung des Geländes des Frankfurter Golf Club e.V.
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1153
Betreff: Erweiterung des Geländes des Frankfurter Golf Club e.V. Aus sportfachlicher Sicht ist dem Magistrat das Anliegen des Frankfurter Golf Club e.V. durchaus nachvollziehbar. Der umliegende Wald um das Golfplatzgelände ist jedoch als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine Erweiterung des Golfplatzes in die benachbarten Waldbestände hätte die Aufhebung des Bannwaldes zur Folge. Aus den genannten Gründen kann aus Sicht des Magistrates einer Erweiterung des Übungsgeländes zumindest in die benachbarten Waldbestände nicht zugestimmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2017OFOF 621/5Erweiterung des Geländes des Frankfurter Golf Club e. V.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2018OMOM 2725Erweiterung des Geländes des Frankfurter Golf Club e. V.Direktanregung
- 25. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1153Erweiterung des Geländes des Frankfurter Golf Club e.V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab