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Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114

Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nur nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 StVO möglich. Demnach muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Nach Auskunft der Polizei besteht in diesem Bereich jedoch kein Unfallschwerpunkt. Zudem handelt es sich bei der Sindlinger Bahnstraße um eine Grundnetzstraße, die unter anderem die Funktion hat, als Verbindungsstraße für den öffentlichen Personennahverkehr zu dienen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird daher nicht in Erwägung gezogen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2016OFOF 214/6Tempo 30 in der Sindlinger BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. November 2016OMOM 748Tempo 30 in der Sindlinger BahnstraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 114Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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