Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1147
Betreff: Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof Die Fahrpläne der Buslinien 58 und 59 sind auf die Umsteigemöglichkeiten von und zur S-Bahn an den S-Bahnstationen ausgerichtet. Der nicht erreichbare Umstieg von der Buslinie 59 (Ankunft 4.42 Uhr) zur Linie 58 (Abfahrt 4.43 Uhr) ergibt sich mittelbar aus den möglichst optimierten Anschlüssen zur S-Bahn. Für Fahrgäste, die den Bus der Linie 58 um 4.43 Uhr nicht erreichen, fährt nach aktuellem Fahrplan um 4.55 Uhr der nächste Bus in Richtung Flughafen ab. Da es sich bei diesem Bus um einen "Einschieber" handelt, dessen Fahrt am Höchster Bahnhof beginnt, ist zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2016 vorgesehen, für diesen Bus einen 10-Minuten-Takt einzurichten und ihn bereits um 4.53 Uhr abfahren zu lassen. Für umsteigende Fahrgäste wird auf diese Weise die Wartezeit um zwei Minuten verkürzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2016OFOF 74/6Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am BahnhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016VV 67Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am BahnhofAnfrage
- 29. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1147Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab