Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1137
Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist wegen Überschreitung der maximalen Grenzwerte für Kfz in der Carl-Benz-Straße nicht zulässig. Aus diesem Grund wurde seitens des Magistrats in der ST 1465 vom 16.10.2009 der Bau einer Lichtsignalanlage zugesagt. Die Planungen hierzu sind inzwischen abgeschlossen. Die Realisierung ist für das Jahr 2012 vorgesehen. In der Zwischenzeit wird eine Querungshilfe für Fußgänger eingebaut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2011OFOF 26/11Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. August 2011OMOM 250Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-StraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1137Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab