Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über das bestehende kostenfreie WLAN-Angebot in städtischen Liegenschaften und die geplante Erweiterung. Eine weitere kostenfreie WLAN-Installation im öffentlichen Raum wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die städtischen Ämter und Kultureinrichtungen bieten in ihren Liegenschaften zum Teil schon einen kostenfreien Internetzugang über WLAN für die Bürgerinnen und Bürger an. Dieses Angebot wird stetig erweitert. Darüberhinausgehende kostenfreie WLAN-Installationen im öffentlichen Raum sind seitens des Magistrats aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Hierfür stehen Angebote der kommerziellen Telekommunikationsanbieter zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2019OFOF 680/11Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von HotspotsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2020EAEA 77Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechn. Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von HotspotsEtatanregung
- 15. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1131Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von HotspotsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab