Vorstellung der Planungen für die Platensiedlung
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1127
Betreff: Vorstellung der Planungen für die Platensiedlung Konkrete Planungen für die angesprochenen ehemaligen Housing-Gebiete in Ginnheim liegen derzeit noch nicht vor. Gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding hält der Magistrat jedoch eine behutsame Weiterentwicklung nach dem Vorbild der Maßnahmen in der Heinrich-Lübke Siedlung in Praunheim für ratsam und realisierbar. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, dass nach einer vertieften Vorplanung in den Dialog mit dem Ortsbeirat und den Mieterinnen und Mietern innerhalb der Platensiedlung eingetreten wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass dies in der zweiten Jahreshälfte 2015 der Fall sein wird. Dabei wird auch darüber zu diskutieren sein, ob und in welchem Umfang die vorhandenen Wohnungen modernisiert werden - gegebenenfalls ebenfalls nach dem Vorbild der Heinrich-Lübke-Siedlung. Fakt ist bereits heute, dass keine Wohnhäuser abgerissen werden. Der Magistrat geht gemeinsam mit der ABG davon aus, dass neben den bestehenden Gebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, der auch durch Fördermaßnahmen, insbesondere durch Inanspruchnahme des Frankfurter Mittelstandsprogramms, errichtet werden kann. In Hinblick auf die auslaufenden Sozialbindungen und deren Verlängerung laufen derzeit die Gespräche zwischen dem Magistrat und der ABG. Der Magistrat wird den Ortsbeirat nach Abschluss dieser Gespräche unaufgefordert über die Ergebnisse unterrichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2015OFOF 909/9Vorstellung der Planungen für die PlatensiedlungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2015OMOM 4074Vorstellung der Planungen für die PlatensiedlungDirektanregung
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1127Vorstellung der Planungen für die PlatensiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab