Umlaufsperre an der Fußgängerbrücke der A 661/Marbachweg in Richtung BG-Unfallkrankenhaus
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1120
Betreff: Umlaufsperre an der Fußgängerbrücke der A 661/Marbachweg in Richtung BG-Unfallkrankenhaus Sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht gibt es keine Neuerungen zu dem vom Ortsbeirat angeregten Umlaufsperren an der Fußgängerbrücke der BAB 661 / Ecke Marbachweg. Deshalb hat die Stellungnahme 716 vom 18.05.2015 weiterhin Bestand und der Anregung kann nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2015OMOM 3861Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des MarbachwegesDirektanregung
- 18. Mai 2015STST 716Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des MarbachwegesStellungnahme
- 14. Juni 2016OFOF 60/10Umlaufsperre an der Fußgängerbrücke der A 661/Marbachweg in Richtung BGUnfallkrankenhausOrtsbeiratsantrag · LINKE., FDP
- 28. Juni 2016OMOM 224Umlaufsperre an der Fußgängerbrücke der A 661/Marbachweg in Richtung BGUnfallkrankenhausDirektanregung
- 29. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 1120Umlaufsperre an der Fußgängerbrücke der A 661/Marbachweg in Richtung BG-UnfallkrankenhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab