Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1117
Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden Aus straßenbautechnischen Gesichtspunkten sieht das Amt für Straßenbau und Erschließung keine baulichen Möglichkeiten, um die beschriebene Situation zu verbessern. Die aktuelle Möblierung bietet keinen Sichtschutz für "Wildpinkler". Da "Wildpinkeln" einen Ordnungswidrigkeitstatbestand darstellt, wird die Stadtpolizei im Rahmen Ihrer Bestreifung den Bereich kontrollieren. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass der Eigentümer der Liegenschaft den betroffenen Grenzbereich sichert. Beispielsweise könnte er eine Sichtschutzmauer errichten oder Schilder anbringen, mit dem Hinweis auf spielende Kinder.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2019OFOF 952/6Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbindenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. März 2019OMOM 4465Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbindenDirektanregung
- 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1117Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab