Harheim Riedhalstraße-Maßbornstraße Beleuchtung des Querweges zwischen Maßbornstraße und Riedhalstraße zum Sportplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1116
Betreff:
Harheim Riedhalstraße-Maßbornstraße Beleuchtung des Querweges zwischen Maßbornstraße und Riedhalstraße zum Sportplatz
Wie bereits in der Stellungnahme 1784 zur OM 934 vom 13.11.2007 dargelegt ist eine Beleuchtung der Quellenstraße innerhalb der Bebauungsgrenzen bis Haus Nr.7 vorhanden. Die Beleuchtung über die Bebauungsgrenzen hinaus bis zur Riedhalstrasse würde durch ein Landschaftsschutzgebiet führen und ist aus Umwelt- und Naturschutzgründen nicht genehmigungsfähig.
Der Magistrat bedauert, die Anregung aus dem genannten Grund nicht umsetzen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2010OFOF 194/14Harheim Riedhalsstraße-Maßbornstraßehier: Beleuchtung des Quer-Weges zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum SportplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2010OMOM 4276Harheim Riedhalsstraße-Maßbornstraßehier: Beleuchtung des Querweges zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum SportplatzDirektanregung
- 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1116Harheim Riedhalstraße-Maßbornstraße Beleuchtung des Querweges zwischen Maßbornstraße und Riedhalstraße zum SportplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab