Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108
Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung Der Magistrat hält die Ergänzung der Vorgartensatzung um eine Härtefallregelung nicht für erforderlich. Bereits jetzt können im Rahmen der Ermessensausübung Flächen in Vorgärten für Mülltonnen zugelassen werden, wenn diese an anderer Stelle nicht untergebracht werden können. Darüber hinaus sieht auch das allgemeine Verwaltungsrecht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Instrument zur Vermeidung besonderer Härten vor. Die zuständigen Ämter entscheiden auf Grundlage der vorhandenen rechtlichen Bestimmungen im Einzelfall mit Augenmaß über Ausnahmen von den anzuwendenden Satzungen und sind in diesem Rahmen auch stets für einvernehmliche Lösungen offen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2014OFOF 397/7Erarbeitung einer Härtefallregelung für die VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015OAOA 610Erarbeitung einer Härtefallregelung für die VorgartensatzungAnregung
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 1108Erarbeitung einer Härtefallregelung für die VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab