Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
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Neues zu Heinz-Herbert-Karry-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096
Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Bitte des Ortsbeirats nach Überprüfung der Planung zur Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Seckbacher Bitzweg und speziell dem geplanten Minikreisel in Höhe der Einmündung Im Trieb wird entsprochen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem OBR zu gegebener Zeit mitgeteilt. Dem Wunsch des Ortsbeirats nach Planung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/ Vilbeler Landstraße kann seitens des Magistrats bedauerlicherweise nicht entsprochen werden. Sowohl die Wilhelmshöher Straße als L 3002, als auch die Vilbeler Landstraße als L 3001 sind als Landesstraßen sogenannte klassifizierte Straßen und damit Bestandteil des übergeordneten hessischen Straßennetzes. Da die betroffenen Abschnitte der beiden klassifizierten Straßen und damit der Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/ Vilbeler Landstraße sich außerhalb der von der hessischen Straßenbauverwaltung definierten Ortsdurchfahrten befinden, liegt für eine eventuelle Umgestaltung des o. g. Knotenpunktes die Zuständigkeit nicht beim Magistrat sondern bei der hessischen Straßenbauverwaltung, Hessen Mobil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2015OFOF 317/11Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im TriebOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. April 2015OMOM 4110Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im TriebDirektanregung
- 24. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1096Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im TriebStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab