Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1094
Betreff: Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfen Die angesprochenen Flächen liegen im Bereich des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiets - Zone
- Die für diese Gebiete geltenden Vorgaben lassen anderweitige Nutzungen nur sehr restriktiv zu. Eine Bebauung des Areals, als dauerhaften Schulstandort für eine weiterführende Schule, scheidet bereits vor diesem Hintergrund aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2018OFOF 594/6Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2018VV 759Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfenAnfrage
- 15. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1094Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab