Abschrägung des Bordsteines im Günter-Vogt-Ring
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2009, ST 1091
Betreff:
Abschrägung des Bordsteines im Günter-Vogt-Ring
Die Homburger Landstraße in Höhe der Zufahrt zum Günter-Vogt-Ring befindet sich als Teil der Landesstraße L 3003 in der Vermögensverwaltung des Landes.
Durch das zuständige Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt wurde die Beseitigung der durch Werksaufbrüche verursachten Absenkung der Fahrbahn zugesagt.
Der gegenwärtig erhöhte Bordvorstand wird somit wieder reduziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2009OFOF 283/15Abschrägung des Bordsteines am Günter-Vogt-RingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2009OMOM 3407Abschrägung des Bordsteines am Günter-Vogt-RingDirektanregung
- 27. Juli 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1091Abschrägung des Bordsteines im Günter-Vogt-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab