Baumpflanzungen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine vorläufige Stellungnahme zu den Baumpflanzungen abgegeben. Aufgrund der begrenzten Zeit konnte die Fragestellung nicht abschließend geklärt werden, weshalb der Magistrat plant, unaufgefordert auf den Ortsbeirat zuzukommen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die vorgegebene Fragestellung konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht abschließend geklärt werden. Der Magistrat wird unaufgefordert auf den Ortsbeirat zukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. Januar 2022OFOF 224/10BaumpflanzungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022OMOM 1647BaumpflanzungenDirektanregung
- 6. Mai 2022Sie sind hierSTST 1085BaumpflanzungenStellungnahme
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 2338BaumpflanzungenStellungnahme
- 17. April 2023OFOF 583/10Streuobstwiese Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023OMOM 3890Streuobstwiese Bonameser StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab