Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut?
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1084
Betreff: Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut? Vorläufige Stellungnahme: Seit der letzten vorläufigen Stellungnahme vom 03.05.2011 hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Aufgrund der Besonderheit hinsichtlich des geplanten Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes der Initiative 9. November für den Ort der ehemaligen Synagoge liegt die Entscheidungskompetenz beim Bundesministerium für Finanzen. Die Entscheidung des Bundes über die Überlassung des Bunkers zu einem symbolischen Preis steht noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Oktober 2011 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3636 — Direktanregung vom 29. September 2009.