Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Versetzung eines Parkplatzbegrenzungssteins, um die Nutzung des Parkplatzes zu optimieren. Die Maßnahme soll im 2. Quartal 2021 umgesetzt werden, sofern keine Beeinträchtigung der Baumscheibe erfolgt. Die Kosten trägt der Eigentümer der Liegenschaft.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass eine Versetzung des Findlings derzeit geprüft wird. Wenn dies ohne Beeinträchtigung der Baumscheibe möglich ist, wird die Maßnahme voraussichtlich im 2. Quartal 2021 umgesetzt. Ein Begrenzer am Ende der Parkfläche dient in diesem Bereich ausschließlich der Sicherung einer privaten Ausfahrt. Daher sind die Kosten für diese Maßnahme vom Eigentümer der Liegenschaft zu tragen. Der Magistrat bittet um einen entsprechenden Antrag, wenn ein Begrenzer gewünscht ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2020OFOF 1458/6Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2021OMOM 7123Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzenDirektanregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1079Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab