Setzt die Mainova ihre Fernwärmekunden unter Druck?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Übertragung des Eigentums an Fernwärmekompaktstationen von der Mainova AG auf die Kundinnen und Kunden. Dies geschieht im Rahmen der Harmonisierung von Verträgen und Dienstleistungen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Fernwärmeversorgung weiterhin ununterbrochen bleibt und den Kundinnen und Kunden zusätzliche Vorteile bietet.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fernwärmeversorgung erfolgt über eine sogenannte Kompaktstation (Übergabestation und Hauszentrale). Über diese technische Anlage wird mit Hilfe eines Wärmetauschers die Wärme vom Fernwärmenetz in das Kundennetz übertragen. Die Kompaktstation befindet sich in der Regel in Kundeneigentum.
Dieser Umstand wird auch im Rahmen des § 12 AVBFernwärmeV geregelt, in dem die gesetzlichen Eigentumsverhältnisse dahingehend festgelegt sind, dass der Fernwärmekunde für die Kundenanlage hinter dem Hausanschluss verantwortlich ist.
Im Zuge der Harmonisierung der Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Fernwärme, stellt Mainova rund 200 Sonderverträge, die in den Jahren 1998 bis 2002 geschlossen wurden, um.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in ausgewählten Straßenzügen konnten in der Vergangenheit neben dem Bezug von Fernwärme auch die Bereitstellung und Wartung der Fernwärmekompaktstationen durch die Mainova AG als gemeinsame Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die jeweilige Kompaktstation blieb dabei im Eigentum der Mainova AG.
Vor diesem Hintergrund hat Mainova den Kundinnen und Kunden mit diesen Sonderverträgen angeboten, dass die jeweilige Kompaktstation kostenfrei in das Eigentum der Kundinnen und Kunden übergeht und damit auch die Vorgaben der AVBFernwärmeV erfüllt werden. Zusätzlich wurde den Kundinnen und Kunden seitens Mainova ein "Invest-Bonus" angeboten, der z.B. für eine Erneuerung oder Modernisierung der Kompaktstation verwendet werden kann, sowie eine Übersicht geeigneter Fachbetriebe, die zukünftig die Wartung der Kompaktstation übernehmen könnten.
Durch diesen Eigentumsübergang ist die Fernwärmeversorgung nicht berührt, d.h. es findet zu keiner Zeit eine Unterbrechung der Versorgung statt.
Ein Großteil der Kundinnen und Kunden hat sich inzwischen dazu entschieden, die Kompaktstation zu übernehmen. Mit Kundinnen und Kunden, die noch einen Sondervertrag nutzen, steht Mainova im Austausch, um eine angemessene Lösung im Interesse der Kundinnen und Kunden, sowie der Mainova AG zu vereinbaren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 100/8Setzt die Mainova ihre Fernwärmekunden unter Druck?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2022OMOM 1469Setzt die Mainova ihre Fernwärmekunden unter Druck?Direktanregung
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1064Setzt die Mainova ihre Fernwärmekunden unter Druck?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab