Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1046
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über den Ankauf der Grundstücksteilflächen wurde bereits notariell beurkundet. Für den Eintrag ins Grundbuch ist die Vermessung der Teilflächen erforderlich. Da diese durch zahlreiche Messpunkte begrenzt werden, ist die Vermessung sehr aufwändig und wird noch mindestens 4 Monate in Anspruch nehmen. Sobald der Eigentumsübergang erfolgt ist, wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Juli 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.