Eine Kletterwand für den Spielplatz Fritz-Lenning-Anlage
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Abbau der alten Kletterwand aufgrund von Sicherheitsmängeln beschlossen. Eine neue Kletterwand als Anbauteil ist aufgrund der begrenzten Lebensdauer des Kombigerätes nicht sinnvoll. Alternativ wird die Errichtung einer freistehenden Kletterwand in Betracht gezogen, die jedoch hohe Kosten verursacht und deren Spielwert kritisch gesehen wird.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die abgebaute Kletterwand war ein Bestandteil eines Kombigerätes. Sie war nicht mehr verkehrssicher und wurde deshalb abgebaut. Eine neue Kletterwand als Anbauteil an das Kombigerät würde ca. 2000,- Euro kosten. Leider ist das Kombigerät nur noch ein bis zwei Jahre haltbar und muss dann abgebaut werden. Damit würde der Kauf einer neuen Kletterwand als Anbau an das vorhandene Spielgerät keinen Sinn ergeben.
Alternativ wäre die Errichtung einer freistehenden Kletterwand als Ersatz denkbar. Die Errichtung einer freistehenden Kletterwand erfordert Fundamentierungsarbeiten sowie einen zusätzlichen Fallschutz. Für eine kleine freistehende Kletterwand fallen daher Kosten in Höhe von ca. 15.000,-- Euro brutto an. Der Spielwert einer kleinen freistehenden Kletterwand ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kosten kritisch zu sehen. Konsumtive Mittel für die Maßnahme stehen dem Fachamt nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2023OFOF 248/7Eine Kletterwand für den Spielplatz Fritz-Lennig-AnlageOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 14. Februar 2023OMOM 3531Eine Kletterwand für den Spielplatz Fritz-Lennig-AnlageDirektanregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1038Eine Kletterwand für den Spielplatz Fritz-Lenning-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab