Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1034
Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Treppenbereich liegt in der Nähe eines Kulturdenkmales, deshalb sind stadtintern noch Abstimmungen zwischen den Ämtern sowie Planungsleistungen erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 erfolgen. Bis dahin wird im Bereich der Treppe das Pflaster reguliert und bis zur endgültigen Herstellung der Treppenanlage verkehrssicher gehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2018OFOF 596/6Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer BrückenhäuschenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018OMOM 2765Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer BrückenhäuschenDirektanregung
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1034Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer BrückenhäuschenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab