Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei der Planung für einen potenziellen Stadtteil an der A 5 berücksichtigen
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1013
Betreff: Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei der Planung für einen potenziellen Stadtteil an der A 5 berücksichtigen In der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Geschäftsordnung für das Consilium wird festgelegt, dass an der Informations- und Diskussionsrunde im Nachgang der Beiratssitzungen nur die Ortsvorsteher der Ortsbezirke 7 und 8 teilnehmen sollen. Die Teilnahme von Vertretern aus den Ortsbezirken wurde insoweit nur auf die direkt betroffenen und politisch zuständigen Ortsbeiräte beschränkt. Darüber hinaus sind mindestens einmal jährlich öffentliche Informationsveranstaltungen geplant, in denen die Empfehlungen des Beirats vorgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019MM 16Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Consilium „Neuer Stadtteil Frankfurt-Nordwest“Magistratsvortrag
- 7. Februar 2019OFOF 408/12Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei der Planung für einen potenziellen Stadtteil an der A 5 berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2019OMOM 4341Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei der Planung für einen potenziellen Stadtteil an der A 5 berücksichtigenDirektanregung
- 27. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1013Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei der Planung für einen potenziellen Stadtteil an der A 5 berücksichtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab