Park-and-Ride auf dem neuen Parkplatz an der Friedberger Warte
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1010
Betreff: Park-and-Ride auf dem neuen Parkplatz an der Friedberger Warte Aus Sicht des Magistrats besteht keine Notwendigkeit, die neu geschaffenen Parkplätze an der Friedberger Warte in ihrer Nutzung einzuschränken. An der Friedberger Warte befinden sich weitere Parkplätze, die von den Einkäufern der dort ansässigen Geschäfte genutzt werden. Die umliegenden Anwohner (hauptsächlich der Valentin-Senger-Straße) verfügen über die Möglichkeit, privat Stellplätze anzumieten. Die Errichtung eines Parkscheinautomaten oder die Einrichtung von Parkzeitbegrenzungen mittels Parkscheibe sind an der Friedberger Warte auch deshalb nicht sinnvoll, da die personellen Kapazitäten der Städtischen Verkehrspolizei nicht ausreichen, um dauerhafte Kontrollen der Parkregelung vor Ort durchzuführen. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2018OFOF 214/4Park-and-Ride auf dem neuen Parkplatz an der Friedberger WarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. März 2018OMOM 2823Park-and-Ride auf dem neuen Parkplatz an der Friedberger WarteDirektanregung
- 4. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1010Park-and-Ride auf dem neuen Parkplatz an der Friedberger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab