Reinigung der Freifläche vor dem Bunker Thudichumstraße
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Thudichumstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 8424.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Thudichumstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1003
Betreff: Reinigung der Freifläche vor dem Bunker Thudichumstraße Die Freifläche vor dem Bunker befindet sich weiterhin im Eigentum des Bundes. Gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 784 vom 8.6.2010 wurde ein Ankauf der Fläche abgelehnt. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, den Bund zur regelmäßigen Reinigung der Freifläche zu verpflichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 120/7Reinigung der Freifläche vor dem Bunker in der ThudichumstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2012OMOM 1023Reinigung der Freifläche vor dem Bunker in der ThudichumstraßeDirektanregung
- 2. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1003Reinigung der Freifläche vor dem Bunker ThudichumstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab