Verbindungsweg Auerhahnstraße nach Nied herrichten
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Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 990 entstanden aus Vorlage: OF 305/6 vom 05.03.2012
Betreff: Verbindungsweg Auerhahnstraße nach Nied herrichten Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg von der Auerhahnstraße nach Nied herzurichten und auf dem östlichen Abschnitt die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen führen, zu beseitigen.
Begründung: Der Zustand des Weges ist auf dem östlich der kleinen Brücke gelegenen Abschnitt sehr schlecht. Auf dem gepflasterten Teil des Weges westlich der Brücke und der kleinen Brücke selbst ist dieser Weg abschnittsweise auch nach normalen Regenfällen gut benutzbar. Östlich der Brücke ist dagegen eine Beschaffenheit gegeben, die schon bei geringer Feuchtigkeit zu Schlammbildung neigt. Mit der Brücke ist der teuerste Teil des Weges vorhanden. Es ist sinnvoll, den schlechten Abschnitt mit einfachen Mitteln in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2012OFOF 305/6Verbindungsweg Auerhahnstraße nach Nied herrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012Sie sind hierOMOM 990Verbindungsweg Auerhahnstraße nach Nied herrichtenDirektanregung
- 16. Juli 2012STST 1074Verbindungsweg Auerhahnstraße nach Nied herrichtenStellungnahme
- 28. September 2012Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1589Verbindungsweg Auerhanhstraße nach Nied herrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats