Umfang der Nutzung von Betreuungsangeboten an Schulen
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Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 104/4 vom 07.02.2012
Betreff: Umfang der Nutzung von Betreuungsangeboten an Schulen Vorgang: B 19/12 Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der in der Vorlage B 19/12 angeführten Projekte zu berichten, in welchem Umfang die nachmittäglichen Angebote, insbesondere die Betreuungsangebote, genutzt werden.
Begründung: Im Bericht des Magistrats B 19/12 wird die finanzielle Ausstattung der Schulen für die unterschiedlichen Angebote dargelegt. Es wäre nützlich zu wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler diese Angebote nutzen und in welchem Umfang sie dies tun. Laut B 19/12 (S. 5) ist "perspektivisch . . mittel- und langfristig . . geplant", Horte und offene Kinderarbeit in die erweiterte schulische Betreuung einzubeziehen. Für solche Planungen muss beachtet werden, welcher Bedarf besteht und wie die bestehenden Bedarfe sinnvoll abgedeckt werden können. Insofern sind Daten über die Nutzung von großer Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2012BB 19Schule und Jugendhilfe im Wandel (Ergebnisse der Pilotphase .Offene Frankfurter Ganztagsschule.)Magistratsbericht
- 7. Februar 2012Sie sind hierOMOM 870Umfang der Nutzung von Betreuungsangeboten an SchulenDirektanregung
- 7. Februar 2012OFOF 104/4Umfang der Nutzung von Betreuungsangeboten an SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 653Umfang der Nutzung von Betreuungsangeboten an SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats