Überprüfung des Spielplatzes am Jasminweg
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Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 764 entstanden aus Vorlage: OF 143/10 vom 29.12.2011
Betreff: Überprüfung des Spielplatzes am Jasminweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Holzspielgeräte auf dem Spielplatz am Jasminweg/Ecke Geranienweg auf Fäulnisschäden überprüft und so gesichert werden, dass sie sich nicht weiter zersetzen. Außerdem sind die Türen des umgebenden Zaunes so instand zu setzen, dass sie geschlossen bleiben.
Begründung: Insbesondere das große Seilklettergerät auf dem Spielplatz am Jasminweg weist an den Stellen, wo die Baumstämme, welche die Seile tragen, in den Boden eingelassen sind, erhebliche Fäulnisschäden auf. Die Stämme lösen sich in diesem Bereich auf. Da das Spielgerät sehr teuer war, muss es umgehend vor weiteren Auflösungserscheinungen gesichert werden, damit es nicht ganz zerstört wird und Kinder nicht gefährdet werden. Außerdem lässt sich eines der Sicherungsgatter des Spielplatzes nicht mehr schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2011OFOF 143/10Überprüfung des Spielplatzes am JasminwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2012Sie sind hierOMOM 764Überprüfung des Spielplatzes am JasminwegDirektanregung
- 16. April 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 542Überprüfung des Spielplatzes am JasminwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats